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Bedingungen der sportmedizinischen Weiterbildung für |
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Zusatzbezeichnung Sportmedizin |
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Die Zusatzbezeichnung Sportmedizin in Niedersachsen wird von der Landesärztekammer vergeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Zweijährige klinische Weiterbildung |
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einjährige praktische sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder Sportverband |
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Teilnahme an Kursen in Theorie und Praxis des Sports und an sportmedizinischen Kursen von je 120 Stunden Dauer |
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Kurse werden erst mit dem Zeitpunkt des Erreichens der Approbation als Arzt im Praktikum anerkannt |
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Prüfung in der Ärztekammer Niedersachsen für die Zusatzbezeichnung, wenn mit der Weiterbildung ab 1.10.96 begonnen wurde |
Di Die Kurse werden als Wochenend-, ein- oder mehrwöchige Veranstaltungen durchgeführt. |
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Nach einer Ausbildung in Theorie und Praxis des Sports und an sportmedizinischen Kursen von je 45 Stunden kann das Diplom de Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention erworben werden.
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| Einen Überblick über die einzelnen Kategorien und benötigten Stunden erhalten Sie, wenn Sie hier auf Kategorien klicken. |
| Einen Überblick über die einzelnen Kategorien und benötigten Stunden (VOR dem Stichtag der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung) erhalten Sie, wenn Sie hier auf Kategorien klicken. |
| Einjährige sportärztliche Tätigkeit: Für die Anerkennung der einjährigen sportärztlichen Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen geeigneten Institution gelten die Bedingungen, die im Fort- und Weiterbildungsprogramm der DGSP aufgeführt sind.
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| Die Bescheinigung kann hier ausgedruckt und dem sportmedizinisch betreuten Verein zur Unterschrift vorgelegt werden. |
| Bescheinigung
als PDF-Datei
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oder: |
Bescheinigung als Word-Datei |
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Diplom der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention |
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Die DGSP verleiht auf Antrag über die Landessportärzteverbände ihr Diplom, wenn der Bewerber folgende Bedingungen erfüllt: |
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1. Mitgliedschaft in einem Landesverband der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)
2. Approbation als Arzt (Ärztin)
3a) 90stündige
Weiterbildung im Bereich der Leibesübungen und der Sportmedizin bei von
der DGSP
aa) Mindestens 45 Stunden Theorie und Praxis der Leibesübungen ab) Mindestens 45 Stunden sportmedizinische Weiterbildung
Alternativ zu 3a) gibt es folgenden Weg der Weiterbildung:
3b) Eine mindestens halbjährige Tätigkeit in einem sportmedizinischen Institut oder einer sportmedizinischen Klinik
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Erläuterungen: Weiterbildungen während des Studiums werden bis zu 60 Stunden (eine Wochenstunde mit 10 Stunden) angerechnet. Bei der Antragstellung muss die ärztliche Bestallungsurkunde vorgelegt und die jetzige sportärztliche Tätigkeit erläutert werden. |